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Gemeindehaus

Das Dorfgemeinschaftshaus

Das Volkesfelder Dorfgemeinschaftshaus - ein Volkesfelder Juwel

Nach dem 2. Weltkrieg wurde das linksseitge Hauptgebäude zunächst als neue Schule errichtet - die vorherige Schule wurde am 10. Dezember 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Am 04. April 1949 wurde der Grundstein gelegt. Bereits am 10. Januar 1950 fand die feierliche Einweihung der neuen Schule statt. Neben zwei Klassenräumen verfügte das Haus auch über eine Lehrerwohnung. Am 01. August 1974  wurde die Grundschule im Zuge der Schulreform geschlossen. Die Kinder besuchen nunmehr die Grundschule in Rieden und anschließend die weiterführenden Schulen in Mendig und Umgebung. Nachdem das Schulgebäude zunächst noch als Mietwohnung genutzt wurde, beschloss der Gemeinderat, das bestehende Gebäude zu erweitern und als Dorfgemeinschaftshaus zu nutzen. Die Einweihung des neuen Volkesfelder Dorfgemeinschaftshauses erfolgte am 03. Juni 1989.

Anlage zur Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus - Stand 01.01.2022

1.1  Für die Volkesfelder Vereine sowie die Feuerwehr Volkesfeld beträgt die Gebühr pro Veranstaltungstag                                                                                                                                                                                           110 €

1.2 Für gewerbliche Nutzung beträgt die Gebühr pro Veranstaltungstag                                                                                         300 €

1.3 Die Nutzungsgebühr für auswärtige Vereine beträgt pro Veranstaltungstag                                                                            250 €

1.4 Für kulturelle Veranstaltungen, die keine Veranstaltungen im Sinne von 1.2 sind, und sonstige Veranstaltungen mit und ohne Bewirtung (z.B. Familienfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen) beträgt die Nutzungsgebühr pro Tag                                      80 €

1.5 Die Nutzung nach 1.4 durch Auswärtige kostet pro Tag                                                                                                                 150 €

1.6 Die Nutzung des kleines Raumes und / oder der Küche beträgt pro Tag

  • für Ortsansässige                                                                                                                                                                              60 €
  • für Auswärtige                                                                                                                                                                                    100 €

1.7  Vermietung Lautsprecheranlage pro Tag                                                                                                                                             30 €

1.8 Vermietung Tischgarnitur sowie Stehtisch/e                                                                                                                                        10 €

2. Zu dem Entgelt sind vom jeweiligen Veranstalter die Kosten für Licht und Wasserverbrauch zu zahlen. Der jeweilige Verbrauch wird anhand der vorhandenen Zähler ermittelt.

In der Zeit vom 01.10. - 30.04. wird für Heizkosten ein Zuschlag von

  • für Küche                                                                                                                                                                                               20 €
  • für Saal                                                                                                                                                                                                  30 €

erhoben.

3. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Vermieter das Objekt besenrein zu übergeben. Die Endreinigung der Räume wird durch eine Reinigungskraft vorgenommen. Dafür wird ein Zuschlag von 15,00 € pro Stunde erhoben.

4. Mehrere gemeinsame Benutzer haften als Gesamtschuldner.

5. Die nach der Benutzungsordnung zu zahlenden Entgelte sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungszustellung an die Verbandsgemeindekasse Mendig zu zahlen. Der Vermieter ist zur Vorkasse berechtigt.

6. In Zahlungsverzug geratene Hallenbenutzer bleiben von einer weiteren Hallenvermeitung solange ausgeschlossen, als dieser Zahlungsverzug besteht.

7. Die Entgelte können in begründeten Fällen durch den Ortsbürgermeister reduziert oder erlassen werden.


Veranstaltungen und Belegungsplan

jeden Montag ab 19:30 Taktvoll Volkesfeld

jeden Dienstag ab 19:30 Uhr Frauengymnastik

jeden ersten Mittwoch im Monat ab 15 Uhr Seniorenkaffee

jeden Donnerstag ab 19:00 Uhr  TuS - Rückenschule


2023  

02.06. - 03.06. - Jugendfeuerwehr

07.06. - Kita-Sozialarbeit

01.07. - Kindergarten

05.07. - Kita-Sozialarbeit

07.07 - 11.07. - Feuerwehrfest

14.07. - Förderverein Marienkapelle

02.08. - Kita-Sozialarbeit

19.08. - Privat 

13.09. - Kita-Sozialarbeit

23.09. - Privat

04.10. - Kita-Sozialarbeit

08.10. - Seniorennachmittag

08.11. - Kita-Sozialarbeit

18.11. - Mundartabend

06.12.2023 - Kita-Sozialarbeit


2024

24.02. - Kleiderbasar Fördervein Kiga

13.04. - privat, Kommunion