1.1 Für die Volkesfelder Vereine sowie die Feuerwehr Volkesfeld beträgt die Gebühr pro Veranstaltungstag 110 €
1.2 Für gewerbliche Nutzung beträgt die Gebühr pro Veranstaltungstag 300 €
1.3 Die Nutzungsgebühr für auswärtige Vereine beträgt pro Veranstaltungstag 250 €
1.4 Für kulturelle Veranstaltungen, die keine Veranstaltungen im Sinne von 1.2 sind, und sonstige Veranstaltungen mit und ohne Bewirtung (z.B. Familienfeiern, Hochzeiten, Beerdigungen) beträgt die Nutzungsgebühr pro Tag 80 €
1.5 Die Nutzung nach 1.4 durch Auswärtige kostet pro Tag 150 €
1.6 Die Nutzung des kleines Raumes und / oder der Küche beträgt pro Tag
- für Ortsansässige 60 €
- für Auswärtige 100 €
1.7 Vermietung Lautsprecheranlage pro Tag 30 €
1.8 Vermietung Tischgarnitur sowie Stehtisch/e 10 €
2. Zu dem Entgelt sind vom jeweiligen Veranstalter die Kosten für Licht und Wasserverbrauch zu zahlen. Der jeweilige Verbrauch wird anhand der vorhandenen Zähler ermittelt.
In der Zeit vom 01.10. - 30.04. wird für Heizkosten ein Zuschlag von
- für Küche 20 €
- für Saal 30 €
erhoben.
3. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Vermieter das Objekt besenrein zu übergeben. Die Endreinigung der Räume wird durch eine Reinigungskraft vorgenommen. Dafür wird ein Zuschlag von 15,00 € pro Stunde erhoben.
4. Mehrere gemeinsame Benutzer haften als Gesamtschuldner.
5. Die nach der Benutzungsordnung zu zahlenden Entgelte sind spätestens 2 Wochen nach Rechnungszustellung an die Verbandsgemeindekasse Mendig zu zahlen. Der Vermieter ist zur Vorkasse berechtigt.
6. In Zahlungsverzug geratene Hallenbenutzer bleiben von einer weiteren Hallenvermeitung solange ausgeschlossen, als dieser Zahlungsverzug besteht.
7. Die Entgelte können in begründeten Fällen durch den Ortsbürgermeister reduziert oder erlassen werden.
|